MassenüberwachungBundesrat will Vorratsdatenspeicherung stark ausweiten

Der Bundesrat will bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung weiter gehen als die Bundesregierung: Die Speicherfrist soll auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden. Auf die Daten der Sicherungsanordnungen bei Internet-Zugangs- und E‑Mail-Anbietern sollen auch alle Länderpolizeien und alle Geheimdienste der Länder zugreifen dürfen.

  • Constanze
Symbolbild Vorratsdatenspeicherung in Anlehnung an die Star-Wars-Saga
Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (Symbolbild) CC-BY-ND 2.0: Jim Bauer

In dieser Legislaturperiode soll nach den Wünschen der schwarz-schwarz-roten Bundesregierung eine Neuauflage der anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten kommen: Ende April hat sie den Gesetzenturf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat gestern Empfehlungen vorgelegt, wie aus seiner Sicht die geplante Vorratsdatenspeicherung und weitere neue Datenspeicherungsvorschriften ganz erheblich ausgeweitet werden sollen.

Es geht um die generelle anlassunabhängige Speicherung von IP-Adressen von sämtlichen Kunden, die allen Internetdiensteanbietern durch das geplante Gesetz vorgeschrieben werden soll. Neben der IP-Adresse sieht der Gesetzentwurf vor, auch Zusatzinformationen bei den Providern festzuhalten: jeweils die Anschlusskennung, die zugehörige Nutzerkennung, das Datum mit einer sekundengenauen Start- und Ende-Uhrzeit der IP-Zuweisung zum Anschlussinhaber sowie die zugehörige Portnummer.

Die zu speichernde Datenmenge wird damit gegenüber den bloßen IP-Adressen erheblich vergrößert. All diese Informationen sollen von den Internetdiensteanbietern für ein vorgegebenes standardisiertes Abrufverfahren bereitgehalten werden.

Zwist um Speicherlänge

Bisher ist eine Speicherlänge von drei Monaten vorgesehen, die dem Rechtsausschuss des Bundesrats jedoch nicht weit genug geht. Er fordert eine Verdopplung auf sechs Monate. Schon ob die bisher geplanten drei Monate Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern „das absolut Notwendige“ sind, auf die eine anlasslose Massenspeicherung nach dem jüngsten EuGH-Urteil zu begrenzen ist, wird stark in Zweifel gezogen. Nun soll nach Ansicht des Rechtsausschusses sogar ein halbes Jahr „absolut notwendig“ sein.

Eine solche Speicherpflicht ermöglicht es, Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile aus den Daten zu gewinnen. Deswegen und vor allem wegen der unterschiedslosen Massensammlung der Daten aller Menschen wird seit Jahrzehnten heftig über die Vorratsdatenspeicherung gestritten.

Neues Rechtsinstrument Sicherungsanordnung

Strafverfolgungs- und Polizeibehörden sollen die Vorratsdaten künftig nutzen dürfen. Dazu kommen noch weitere „berechtigte Stellen“ wie Geheimdienste, aber auch Finanzbehörden und der Zoll. Eine strenge Begrenzung der Verwendungszwecke ist dabei nicht vorgesehen, was etwa der Deutsche Anwaltverein als europarechtswidrig einstuft.

Der Gesetzentwurf geht aber noch weiter: Er sieht neue sogenannte Sicherungsanordnungen für Internet-Zugangs-Anbieter und auch E‑Mail-Anbieter vor, die neben den Metadaten nun auch Standort- und Inhaltsdaten betreffen sollen. Dieses Verfahren ist als Quick Freeze bekannt. Der Rechtsausschuss fordert, dass auch sämtliche Länderpolizeien und alle Geheimdienste der Länder diese Daten abrufen dürfen.

Keine verpflichtenden Richtervorbehalte

Für die strafprozessualen Sicherungsanordnungen sind keine verpflichtenden Richtervorbehalte vorgesehen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft sie bei einem Anfangsverdacht für maximal drei Monate anordnen und weitere drei Monate noch verlängern können. Bei Gefahr im Verzug soll sie sogar die Ermittlungsperson anordnen dürfen. Das hat dem Gesetzentwurf Kritik wegen des Prinzips der Gewaltenteilung eingebracht, weil eben kein Richter einen prüfenden Blick auf die Anordnung und auch nicht auf deren Verlängerung wirft. Für das Abrufen der Daten gilt hingegen der Richtervorbehalt.

Diese Sicherungsanordnungen für Verkehrs‑, Nutzungs- und Bestandsdaten sind ganz neue Rechtsinstrumente und umfassen deutlich mehr Daten als die anlasslose IP-Adressen-Speicherung. Sie schaffen die Möglichkeit der sofortigen Zuordnung der IP-Adressen zum Anschluss mitsamt des Kommunikationsprofils (Zeit, Ort, Dauer der Nutzung).

Die per Anordnung gesicherten Daten sollen anlassbezogen zur Strafverfolgung, aber auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden dürfen. Die Gefahrenabwehr ist auch die Begründung des Rechtsausschusses, warum Länderpolizeien und die Geheimdienste der Länder eine Abruferlaubnis bekommen sollen: Sie seien „in erster Linie“ die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden. Bisher sind das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei als abrufende Behörden vorgesehen.

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12 Kommentare zu „Bundesrat will Vorratsdatenspeicherung stark ausweiten“


  1. Anonym

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    und das wars dann wohl mit der unschuldsvermutung und dem rechtsstaat


    1. Anonym

      ,

      Verhältnismäßigkeit, Ultima-ratio, Unschuldsvermutung etc. wurden über die Jahre erodiert. Der Staat sucht, genau wie Elektrizität, immer den Weg des geringsten Widerstands und einige Dinge möchten viele nicht verteidigen, weil man sich selbst zur Zielscheibe macht, obwohl es um das dahinterstehende rechtstaatliche Prinzip geht.


  2. Bit-te-1-Bit und das gute XUNIL

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    Dahinter könnte folgende Taktik stecken:

    Mit diesem Entwurf (und eigentlich auch mit dem der Ministerien) werden bewusst überhöhte Gesetzesvorschläge gemacht. Diese werden als Gesetz verabschiedet und danach, da er keinesfalls verfassungsgemäß sein kann, vom Verfassungsgericht ein bischen zusammengestutzt.

    Am Ende hat die Politik einen Entwurf, der vielleicht nicht dem des Bundesrates, aber dem der Ministerien entspricht und damit bleibt.

    Doch halt: Es gibt Möglichkeiten, dieses Übel abzuwenden. Massenprotest, ziviler Ungehorsam, Boykott der Speicherungspflicht durch die Provider und technische Kreativität sind mehr denn je gefragt!


    1. Die fetten Jahre der Deregulierung sind wohl vorbei...

      ,

      » Boykott der Speicherungspflicht durch die Provider

      Teil 13: Bußgeldvorschriften (§ 228)

      Die Bundesnetzagentur kann Verstöße gegen das TKG mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. Euro ahnden. Bei Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro reicht der Bußgeldrahmen bis zu 2 % des durchschnittlichen Konzernumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre. Zuständige Verwaltungs- und Vollstreckungsbehörde ist die Bundesnetzagentur selbst.

      Es folgt dann mutmaßlich die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Antragsgegners nebst Taschenpfändung :)

      https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Berichte/2020/ott.pdf

      Abschließend kann festgehalten werden, dass OTT-Kommunikationsdienste die Telekommunikationsnutzung in Deutschland nachhaltig verändert haben.

      Mit der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden diese Dienste zukünftig in die Telekommunikations-regulierung aufgenommen.

      Die Einbeziehung in die Regulierung erfolgt in differenzierter Weise, d. h. angepasst an die technischen und ökonomischen Besonderheiten von OTT-Kommunikations-diensten.

      Damit sollen chancengleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen OTT- und klassischen Telekommunikationsdiensten geschaffen sowie vergleichbare Standards beispielsweise in den Bereichen Verbraucherschutz und Datensicherheit eingeführt werden.


  3. Anonym

    ,

    „Aufgrund der zu erwartenden Erhöhung der Anzahl der Bestandsdatenabfragen, bedingt durch die längere Speicherdauer von IP-Adressen, wird beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine Automatisierung des bislang manuell wahrgenommenen Prozesses erforderlich. Für die technische Umsetzung werden eine hD-Funktion und zwei gD-Funktionen benötigt.“ (Drucksache 263/26)

    Was bitte sind „hD“ und „gD“-Funktionen?


    1. Constanze

      ,

      Das ist nur Beamtendeutsch für die Laufbahngruppen, hier also zwei Stellen „gehobener Dienst“ (gD-Funktion, das ist etwa Sachgebietsleitung) und eine Stelle im „hoeheren Dienst“ (hD, ab Abteilungsleitung).


  4. Sellingpoints für Autoverkäufer

    ,

    Metadaten vernetzter smarter Systeme in Fahrzeugen, zu denen insbesondere auch Navigations- und Notrufsysteme zählen, unterfallen dem Begriff der digitalen Dienste, wenn sie eine auf individuellen Abruf erbrachte Dienstleistung darstellen. Entsprechend können die dabei entstehenden Fahrzeugdaten, wie etwa Standortdaten, Nutzungsdaten im Sinne von § 100k Absatz 1 sein.

    Die Übermittlung an Sicherheitsdienste ist KOSTENLOS!


  5. Zu Nutzen und Auswirkungen (Drucksache 263-26, pdf-Seite 79)

    ,

    Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) gem. § 6 Abs. 1 NKRG
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung in Strafverfahren (NKR-Nr. 7948, BMJV)

    Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf vom 2. April 2026 mit folgendem Ergebnis geprüft:

    I Zusammenfassung

    Bürgerinnen und Bürger: keine Auswirkungen

    Evaluierung: Eine Evaluierung der Neuregelung ist nicht vorgesehen.
    Nutzen des Vorhabens: Das Ressort hat keinen Nutzen dargestellt.

    Soll ich jetzt lachen oder weinen?


    1. Constanze

      ,

      Du hast den Link dazu vergessen: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Stellungnahmen/2026/nkr-nr-7948.pdf?__blob=publicationFile&v=2

      Lies mal das ganze Papier, lohnt sich. Eine korrekte Kostenaufstellung durch das Ressort ist nämlich einfach gar nicht quantifiziert worden. Wohlmeinend könnte man sagen, dass da geschlampt wurde. *hust*


  6. Robert Schmidt

    ,

    Wenn nach diesem Entwurf das sogar eine Ermittlungsperson anordnen kann, wenn sie einen „Anfangsverdacht“ hat, dann wird dieser Begriff garantiert so gedehnt werden, dass alles und jedes über jeden jederzeit von jedem abgefragt werden kann.

    Das Internet und die Digitalisierung machen schon lange keinen Spaß mehr. Wenn jetzt noch dieses Gesetz, egal, ob der erste oder zweite Entwurf, durchkommt, dann schmeisse ich das gesamte digitale Zeug endgültig auf den Müll und kehre zu Buch und Brief zurück. Das wird eine Wohltat in jeder Hinsicht sein.


  7. Spieltkeinerolle

    ,

    Nice, die kommende AFD Regierung bekommt schon feuchte Träume


  8. Team Grundrechte

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    Danke für den Artikel!
    Diese „Empfehlungen“ zeigen IMO deutlich was die (maßgebliche) Union will: jeder SOLL sich überwacht fühlen. Auch wer sich im Netz äußert soll sich vor den 6 Monaten Vorratsdaten fürchten. Des weiteren SOLLEN diese Vorratsdaten auch massenhaft abgerufen werden und behördliche Verfahren damit möglichst weit AUTOMATISIERT werden.
    Allen Ländern „zur Gefahrenabwehr“ erlauben jederzeit „Sicherungsanordnungen“ ohne Richtervorbehalt zu erlassen?!
    Kontrolle des ganzen? Ich finde nichts dazu.
    Gegen dieses Vorhaben müssen dringend bundesweite Demos losgehen!!

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